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BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum Arbeitsschutz
- openjur.de
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG; Unterweisung zum Arbeitsschutz
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum Arbeitsschutz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum Arbeitsschutz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Unterweisung zum Arbeitsschutz
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Unterweisung zum Arbeitsschutz
- rewis.io
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum Arbeitsschutz
- rewis.io
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum Arbeitsschutz
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Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Unterweisung zum Arbeitsschutz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Unterweisung zum Arbeitsschutz
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.10.2009 - 5 BV 424/08
- LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Papierfundstellen
- NZA 2012, 1063
- BB 2012, 768
- DB 2012, 1213
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03
Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Die Einigungsstelle kann deshalb ihren Regelungsauftrag nur vollständig erfüllen, wenn sie die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz in den Blick nimmt und hiervon ausgehend konkrete, arbeitsplatzbezogene Bestimmungen beschließt (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b bb der Gründe, BAGE 111, 48) .Insoweit steht ihm nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auch ein Mitbestimmungsrecht zu (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 111, 48) .
cc) Die Teilunwirksamkeit der von der Einigungsstelle beschlossenen Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung führt nach dem der Vorschrift des § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken zur Unwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs, da der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. dazu BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 111, 48) .
- BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflichtung, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b cc der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .Je genauer und wirklichkeitsnäher im Betrieb die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, umso zielsicherer können konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren getroffen werden ( BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 36 ; 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 23, BAGE 127, 205 ) .
- BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09
Unterweisung zum Arbeitsschutz
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Dies hat der Senat in einem Parallelverfahren mit denselben Verfahrensbevollmächtigten im Beschluss vom 11. Januar 2011 (- 1 ABR 104/09 - Rn. 17 ff., EzA BetrVG 2001 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5) im Einzelnen begründet.Dem steht auch § 5 Abs. 3 Nr. 5 ArbSchG nicht entgegen, wie der Senat bereits in Rn. 20 im Beschluss vom 11. Januar 2011 (- 1 ABR 104/09 - EzA BetrVG 2001 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5) dargelegt hat.
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Je genauer und wirklichkeitsnäher im Betrieb die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, umso zielsicherer können konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren getroffen werden ( BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 36 ; 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 23, BAGE 127, 205 ) . - BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 135 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 7) . - BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Sein Rechtsmittel ist deshalb als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 8. August 2007 - 7 ABR 43/06 -) . - LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09
Ermessensfehler eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Mai 2010 - 2 TaBV 90/09 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
Art. 11 der Richtlinie 89/391/EWG verweist insoweit auf die nationalen Rechtsvorschriften, ohne konkrete Vorgaben für die Beteiligung im Einzelfall zu machen (vgl. BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 25) . - BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12
Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit
Die Unwirksamkeit der von der Einigungsstelle beschlossenen Verfahrensvorschriften über die Aufstellung des Dienstplans führt nach dem der Vorschrift des § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken zur Unwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs, weil der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 29) . - BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG (grdl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48; vgl. auch 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14 mwN [zur Gefährdungsbeurteilung] und 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 16 mwN [zur Unterweisung der Beschäftigten]) .
- BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20
Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und …
Die Beteiligung hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (vgl. zur Beteiligung nach dem BetrVG BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) . - BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16
Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung
Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) . - BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (…BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - aaO; 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) . - BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11
Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil
Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist sein Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12, DB 2012, 1213). - BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 11; 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 12) . - BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18
Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss
Eine fehlerhafte Beteiligung kann eine Rechtsmittelbefugnis nicht begründen (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 7/11 - Rn. 14, BAGE 141, 367; 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - Rn. 11) .Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 17; 8. November 2011- 1 ABR 42/10 - Rn. 12) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16
Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …
Soweit sich das Bundesarbeitsgericht in neuerer Zeit mit der Frage beschäftigten musste, ob die Einigungsstelle ihrem Regelungsauftrag nachgekommen war, ist es stets davon ausgegangen, dass ein Spruch, durch den die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nur unvollständig erfüllt, rechtsfehlerhaft ist, ohne die Einhaltung der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG zu prüfen (BAG vom 11.02.2014 - 1 ABR 72/12 -, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 -, AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz; vom 08.11.2011 - 1 ABR 42/10 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz), oder es hat ausdrücklich - so auch in der von Arbeitsgericht zitierten Entscheidung - zwischen der Frage der Unvollständigkeit einer Regelung und deren Ermessensfehlerhaftigkeit unterschieden (BAG vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 -, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; vom 09.11.2010 - 1 ABR 75/09 -, AP Nr. 126 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit). - BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11
Betriebsverfassungsrecht: Fehlende Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes
- LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildschirmarbeit
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der …
- BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16
Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen
- LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 11 TaBV 49/13
Teilnahme des Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 TaBV 21/15
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeitsschutz
- LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der …
- LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der …
- LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13
Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern
- LAG Düsseldorf, 16.05.2019 - 11 TaBV 36/18
Auslegung des MTV Metallindustrie HH; SH und MV - Einigungsstellenspruch zur …
- ArbG Essen, 19.06.2018 - 3 BV 22/18